Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GrundsteuerFrist
AGB Software-as-a-Service (SaaS) GrundsteuerFrist§ 1 Einleitung
1.1 GESCHÄFTSPARTNER
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen fino taxtech GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Account-Ersteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) des Online- und MobilDienstleistungsangebots Grundsteuer-frist.de (nachfolgend auch „GrundsteuerFrist“ oder “Software” genannt). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich rechtmäßig für den oben genannten Dienst registriert hat und deren Auftrag durch den Betreiber angenommen wurde. Das Angebot für GrundsteuerFrist richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland darunter solche, die steuerberatend im Sinne des Steuerberatungsgesetzes tätig sind, als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit Wohnsitz in Deutschland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden. Für die Nutzung von GrundsteuerFrist gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese AGB regeln nur die Leistungsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden für das Angebot GrundsteuerFrist. Im Verhältnis zu Mitarbeitern des Kunden handelt der Betreiber nur als Erfüllungsgehilfe des Kunden.
1.2 ANERKENNUNG DER AGB
Mit der Registrierung auf Grundsteuer-frist.de und der damit verbundenen Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 VERTRAGSGEGENSTAND
Der Betreiber erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich kaufmännische Software. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Betreibers zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting). Die Software ermöglicht die Übermittlung von Fristverlängerungsanträgen für Grundsteuer-Deklarationen an die zuständigen Finanzbehörden.
Die inhaltliche Überprüfung der mit GrundsteuerFrist erfassten Daten obliegt dem Kunden.
2.2 REGISTRIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.2.1 Nach der Registrierung auf Grundsteuer-frist.de erhält der Kunde ein persönliches Konto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort, welches der Kunde bei der Registrierung selbst erstellt. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Nutzung eines zweiten Faktors zur Authentifizierung steht dem Kunden als Option zur Verfügung und wird vom Betreiber aus Sicherheitsgründen ausdrücklich empfohlen.
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Anmeldung zu GrundsteuerFrist nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und ggf. zu seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Die Registrierung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen.
Der Vertrag über die Nutzung der vom Betreiber angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein vom Betreiber bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Soweit sich der Betreiber zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
2.2.2 Ausschließlich für Unternehmer, die steuerberatend im Sinne des Steuerberatungsgesetzes tätig sind (nachfolgend „Steuerberater“), ist in der Software ein separater Login-Bereich vorgesehen. Über diesen wird dem Steuerberater ein Einladungslink zur Verfügung gestellt, welchen er aus der Software kopieren und an seine Mandanten versenden kann. Mandanten des Steuerberaters können sich sodann über diesen Link in GrundsteuerFrist registrieren.
2.3 VERIFIKATION DES KUNDEN
Die Bearbeitung von Fristverlängerungsanträgen für die Übermittlung von Grundsteuer-Deklarationen setzt eine erfolgreiche E-Mail-Verifikation des Kunden voraus. Die erforderliche Verifikation des Kunden vor der Übermittlung der Daten durch den Betreiber an die Finanzbehörden erfolgt durch Übersendung eines Links, der innerhalb von 24 Stunden nach Registrierung per E-Mail durch den Betreiber an den Kunden versendet wird und über den sich der Kunde durch Anklicken verifiziert. Nach erfolgreicher Registrierung kann ein einmaliger Antrag auf Fristverlängerung über das persönliche Konto gestellt werden. Sollte der Kunde weitere Anträge auf Fristverlängerung über die Software stellen wollen, ist eine erneute vorherige Registrierung erforderlich.
2.4 PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform Grundsteuer-frist.de nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen ComputerVirus (infizierte Software) enthalten, und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Plattformen für andere Kunden negativ beeinflusst. Für die Inhalte der Dokumente ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB haben mindestens eine Person als Administrator des Accounts zu benennen. Administratoren können weitere Nutzer (einschließlich weiterer Administratoren) hinzufügen oder auch sperren.
Der Kunde gewährt unbefugten Dritten keinen Zugang zu dem Benutzerkonto. Hierzu wird empfohlen, sich bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus der Anwendung auszuloggen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter in den Besitz dieser Zugangsdaten kommt. Diese sind so aufzubewahren, dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte nicht möglich ist. Persönliche Passwörter sind regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, zu ändern. Auch die durch den Kunden registrierten Nutzer des Kunden sind zur Einhaltung dieser Punkte zu verpflichten.
Wenn der Verdacht besteht, dass die Vertraulichkeit der Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Betreiber unverzüglich hierüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen (z.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung des Zugangs) ergriffen werden können.
Der Kunde ist insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen des Betreibers erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde alle für die Durchführung der Serviceleistungen notwendigen Angaben vollständig und so rechtzeitig zu machen, dass diese in angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, den Hinweisen zur Installation und Anwendung der zu Verfügung gestellten Software nachzukommen und die vorgegebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen.
Steuerberater sind verpflichtet, die von ihm eingeladenen Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieser AGB zu unterrichten.
Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von GrundsteuerFrist personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen durch den Kunden eigenverantwortlich einzuholen.
2.5 SOFTWAREÜBERLASSUNG
2.5.1 Der Betreiber stellt dem Kunden für die Abonnementsdauer die Softwarelösung GrundsteuerFrist in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur nicht exklusiven, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
2.5.2 Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.
2.5.3 Über die in diesem Absatz geregelte Überlassung hinaus werden dem Kunden keinerlei Rechte an der Software, insbesondere keine Rechte zur Bearbeitung oder Weiterverwertung, eingeräumt.
2.6 ENTGELT
Die Softwareüberlassung und das Data Hosting sind für den Kunden unentgeltlich, sodass für die Nutzung der Software keine Kosten anfallen.
2.7 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Betreiber ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und
a) diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte dem Betreiber nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Betreiber zu vertreten hat,
b) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
c) die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
d) vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
e) der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.
Leistungsänderungen nach dieser Ziffer werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
2.8 KÜNDIGUNG
2.8.1 Ausschließlich für Steuerberater besteht nach Ziffer 2.2.2 die Möglichkeit, sich in der Software über einen separater Login-Bereich in das persönliche Konto einzuloggen, sodass für Steuerberater die Kündigung des Vertrages über die Nutzung von GrundsteuerFrist jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich oder in Textform möglich ist.
2.8.2 Kunden, die nicht Steuerberater nicht, registrieren sich für eine Antragstellung auf Fristverlängerung einmalig in der Software, sodass der Vertrag mit Erbringung der Leistung erfüllt ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde ist angehalten, seine Daten im Vorfeld zu sichern. Spätestens 30 Tage nach der letzten Abrechnung erfolgt die Löschung des Accounts inklusive aller Daten.
2.8.3 Die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere dann vor, wenn:
- über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
- der Kunde bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Dienstes schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder in Namensrechte Dritter eingreift oder
- der Kunde bei der Nutzung des vertriebenen Dienstes kriminelle, gesetzeswidrige oder ethisch bedenkliche Handlungen durchführt oder unterstützt.
§ 3 Datenschutz und Datensicherheit
3.1 DATENSCHUTZ
Der Betreiber hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie weiterer im Vertragsgebiet Deutschland geltender Bestimmungen zum Datenschutz. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, wird für die Nutzung des Dienstes GrundsteuerFrist folgendes vereinbart:
Der Kunde nimmt die Datenschutzerklärung nebst Anlagen, abrufbar auf der Internetseite des Betreibers https://grundsteuer-frist.de/datenschutz zur Kenntnis.
Kunden, die der EU-DSGVO unterstehen, schließen mit Zustandekommen dieses Vertrags über die Nutzung von GrundsteuerFrist die unter https://grundsteuer-frist.de/avv abrufbare Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (im Folgenden „AVV“) mit dem Betreiber ab. Die AVV ist Bestandteil dieses Vertrags über die Nutzung von GrundsteuerFrist.
3.2 GEHEIMHALTUNG
3.2.1 Der Betreiber behandelt die ihm bekanntwerdenden Informationen des Kunden vertraulich. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.
3.2.2 Der Betreiber verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Beim Einsatz Dritter verpflichtet sich der Betreiber, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung erlangen könnten. In Bezug auf seine Arbeitskräfte erfüllt der Betreiber die rechtlichen Anforderungen.
3.2.3 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Absätze 3.2.1 bis 3.2.2. besteht nicht, soweit der Betreiber auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Betreiber den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.
3.3 DATENVERSCHLÜSSELUNG
Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit GrundsteuerFrist über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.
3.4 DATENSICHERHEIT UND DATENBEREITSTELLUNG
Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt der Betreiber zweimal am Tag eine Sicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Diese Sicherung bietet eine Sicherung gegen Systemausfälle. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung von Daten, die er selbst gelöscht hat. Wann und ob der Betreiber solche durch den Kunden gelöschten Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen des Betreibers. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten selbst zu sichern, z.B. durch regelmäßige Exports.
Bei Verlust von Daten haftet der Betreiber nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Betreibers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Betreiber mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
Der Kunde kann vom Betreiber, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe sämtlicher im Auftrag verarbeiteten Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz in einem strukturierten gängigen und maschinenlesbaren Format. Diese Datenbereitstellung und – herausgabe und deren Abrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Besondere Bestimmungen gelten für die Übergabe von personenbezogenen Daten. Diese sind in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach EU-DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) enthalten und in der Datenschutzerklärung beschrieben.
§ 4 Mängel/Verfügbarkeit
4.1 MÄNGELANSPRÜCHE
Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft von GrundsteuerFrist sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2 RECHTSMÄNGELANSPRÜCHE DRITTER
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Betreibers seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Betreiber schriftlich oder in Textform. Auf Verlangen des Betreibers wird der Kunde dem Betreiber sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.
Werden durch eine Leistung des Betreibers Rechte Dritter verletzt, wird der Betreiber nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.
Im Übrigen gelten für die weiteren Ansprüche des Kunden die Regelungen des § 5.
Im Übrigen wird für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter durch eine Vertragspartei diese die jeweils andere Vertragspartei von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen, sofern der Anspruch auf ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei zurückzuführen ist. Die Freistellung steht unter dem Vorbehalt, dass die in Anspruch genommene Vertragspartei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.
§ 5 Haftung
5.1 ALLGEMEIN
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, haftet der Betreiber uneingeschränkt.
Auch im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe des nach der Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Dies gilt auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber dem Kunden gegenüber ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.
Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet der Betreiber nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
5.2 GESPEICHERTE INHALTE
Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu speichern, die gegen geltendes Recht verstoßen.
5.3 VERDACHT AUF RECHTSWIDRIGKEIT
Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Sperre des Kontos und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
5.4 AUSSCHLUSS STEUERLICHER HAFTUNG
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die steuerliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Kunden erstellten oder heruntergeladenen Dokumente sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an GrundsteuerFrist übermittelten Daten zum Zweck der Begründung eines Fristverlängerungsantrages.
Stellt der Kunde über GrundsteuerFrist einen Antrag auf Fristverlängerung für die Übermittlung der Deklaration beim zuständigen Finanzamt, trägt er selbst die Verantwortung für die Folgen eines abgelehnten Antrages und ggf. damit einhergehender vom zuständigen Finanzamt festgesetzter Verspätungszuschläge.
Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden angegebenen Begründung. Der Betreiber handelt mithin nicht als Stellvertreter (§164 ff.) des Kunden, sondern übermittelt als Bote lediglich Anträge auf Fristverlängerungen des Kunden ohne eigenen Entscheidungsspielraum. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf eine Fristverlängerung. Auf die Entscheidung des zuständigen Finanzamtes über eine Verlängerung der Abgabefrist hat der Betreiber ebenso wenig Einfluss wie auf die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden für die Fristverlängerung vorgebrachten Begründung. Der Kunde ist angehalten, vor Antragstellung zu prüfen, ob die von ihm vorgebrachten Gründe für eine Fristverlängerung rechtlich zulässig sein können.
Ferner ist der Kunde selbst verantwortlich für die Einhaltung der für die Antragstellung geltenden Fristen. Der Betreiber kann eine fristgerechte Übermittlung des Antrages auf Fristverlängerung nur gewährleisten, wenn der Kunde den Antrag auf Fristverlängerung bis spätestens zum 30.10.2022, 23.59 Uhr stellt.
Des Weiteren entscheidet der Kunde selbst über das im Rahmen des Fristverlängerungsantrages zu nennende neue Abgabedatum für die Deklaration. Der Kunde ist angehalten, einen im Verhältnis zur Begründung angemessenen Zeitraum der Fristverlängerung für das neue Abgabedatum anzugeben. Im Übrigen gelten die Regelungen des §5.1.
Ferner leistet der Betreiber keinerlei Steuerberatungen im Sinne der anwendbaren Berufsordnungen (StBerG, BRAO, RDG, WPO). Der Betreiber speichert die erstellten Dokumente und erstellt regelmäßig Datensicherungen. Der Betreiber ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die dauerhafte Speicherung der Dokumente über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Erfüllung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) ist vom in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionsumfang von GrundsteuerFrist nicht umfasst.
§ 6 Besondere Bedingungen für die Übermittlung von Daten zur Kontaktaufnahme durch Dritte für Werbezwecke
Der Kunde kann vor Vertragsschluss optional über eine Checkbox in der Software seine Einwilligung erteilen, dass der Betreiber die im Vertrag angegebenen Daten des Kunden (Name und E-Mail-Adresse) zu Werbezwecken an den Softwarepartner des Betreibers übermitteln darf und dass dieser den Kunden über seine Produkte und Leistungen informieren darf.
Wird der Kunde von dem Softwarepartner des Betreibers im Sinne von Ziffer 6.1 kontaktiert und schließt der Kunde einen gesonderten Vertrag mit dem Softwarepartner über dessen angebotenen Leistungen ab, tritt der Betreiber lediglich als Vermittler der vom Softwarepartner angebotenen Leistungen auf. Für den Vertragsschluss können gegebenenfalls andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Softwarepartner handelt nicht als Erfüllungsgehilfe (§278 BGB) des Betreibers.
Für Kunden, die die Software als Mandanten des Steuerberaters nach Ziffer 2.2.2 nutzen, besteht die Möglichkeit der Einwilligung in die Übermittlung der im Vertrag genannten Daten an den Softwarepartner des Betreibers nicht.
§ 7 Support und Kundendienst
Der Betreiber wird Anfragen (per Ticket-System oder E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so kurzfristig wie möglich nach Eingang beantworten.
§ 8 Mitteilungen
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ausschließlich für Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB, d. h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt was folgt:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, fino taxtech GmbH, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel, Telefon: +49 (0) 561 - 82792303, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung durch uns erlischt.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 RECHTSWAHL/ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND
Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Erfüllungsort ist Kassel. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
10.2 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.3 AUFRECHNUNGSVERBOT
Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
10.4 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Ausschließlich für Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB, d.h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt was folgt:
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Betreiber nicht verpflichtet und nicht bereit.
10.5 DATUM
Diese AGB sind gültig ab dem 20.09.2022